Häufige Fragen

Ein Sanitätshaus, das Sie bewegt!

Wenn Sie Fragen zum Umfang und zur Nutzung oder zur Gewährleistung eines Bewegungstrainers haben, finden Sie hier die wichtigsten Antworten auf häufige Fragen. Sollte noch etwas unklar sein, nutzen Sie gerne einfach unser Kontaktformular.

Häufige Fragen zur Bewegungstherapie (FAQ)

Bin ich körperlich in der Lage ein Bewegungstherapiegerät zu nutzen?

Empfehlenswert ist das Einholen einer physiotherapeutischen oder ärztlichen Freigabe, um sicher zu gehen, dass Sie den Bewegungstrainer Motomed nutzen dürfen. Einige Kontraindikationen, wie z.B. akute Herzprobleme, Thrombose oder frische Gelenkprothesen sind zwingend abzuklären bevor Sie mit dem Training starten können. Bitte verwechseln Sie das Hilfsmittel nicht mit einem klassischem Ergometer! Ein Bewegungstrainer ist elektrisch angetrieben und kann selbst vollständig gelähmte oder kognitiv eingeschränkte Personen passiv durchbewegen.

Welches Modell benötige ich?

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Anbietern von Bewegungstherapiegeräten. Das MOTOmed des Herstellers RECK gibt es in der modernen Variante „loop“, so wie als Vorgängermodell „viva2“. Ferner können Sie sich bei diesem Hersteller zwischen verschiedenen Software-Varianten und Ausführungen entscheiden. Neben einem Basis-Gerät, einem Gerät mit Trainingsprogrammen, so wie einem Trainer für Parkinson-Patienten bietet Ihnen RECK auch Kindergeräte, Bettgeräte und einen Simultantrainer an. Die Thera-Trainer der Firma medica unterscheiden sich hauptsächlich in der Größe der eingebauten Displays und sind ebenfalls als Bein, so wie Arm- und Beintrainer verfügbar. Dieser Hersteller bietet Ihnen auch ein tragbares Kompaktgerät an, welches Sie sowohl für Arme als auch Beine benutzen können. Fragen zu den detaillierten Eigenschaften und Unterschieden beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Häufige Fragen

Welche Ausführung benötige ich?

Entscheiden Sie sich zwischen einem reinen Beintrainer oder Arm-Beintrainer in Kombination. Nach beispielsweise einer Knie-OP macht es Sinn, nur einen Beintrainer zu nutzen. Patienten, die an einer neurologischen Erkrankung leiden, empfehlen wir das Kombinationsgerät mit Arm-Beinfunktion. Ihr Physio-Ergotherapeut kann Sie dahingehend beraten.

Benötige ich spezielles Zubehör?

Es gibt Zubehör, welches beispielsweise bei geschwächter Muskulatur die Bedienung des Gerätes erleichtert. Für Patienten, die ihre Finger nicht schließen und somit die Handgriffe des Bewegungstrainers nicht umgreifen können, gibt es Manschetten zur Fixierung am Handgriff. Des Weiteren gibt es selbstbedienbare Fußhalterungen und / oder Beinführungen mit Wadenschalen, die bei schwacher / gelähmter Beinmuskulatur eine geführte und sicherere Bewegung ermöglichen.

Welche Mietlaufzeit erscheint sinnvoll?

Entscheiden Sie je nach Bedarf zwischen 1, 3, 6, 12 und 24-monatiger Laufzeit. Nach neurologischen Ausfällen und dem Wunsch, mit einem Bewegungstrainer zusätzlich zu den Regeltherapien etwas für die Motorik und Bewegung zu tun, empfehlen wir Laufzeiten ab 12 Monaten. Wurden Sie jedoch „nur“ am Knie operiert und Sie möchten Ihr Gelenk sanft zu Hause durchbewegen lassen, kann eine Laufzeit von bereits 3 Monaten sinnvoll sein. In jedem Fall können Sie vorab das Gerät 1 Woche lang zu Hause testen. Falls Sie während einer Miete bei uns von Ihrer Kasse wider Erwarten eine Zusage für einen Bewegungstrainer erhalten, erlischt der Selbstzahler-Mietvertrag nach 3 Monaten Mindestlaufzeit.

Ist eine Vertragsverlängerung unkompliziert möglich?

Sie können binnen der Kündigungsfrist sämtliche Hilfsmittelverträge schnell und einfach verlängern. Bei ausgesprochenem Wunsch auf Verlängerung, bei gleichbleibender Vertragslaufzeit, schmälert sich die Mietrate um einen Rabatt. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine kürzere oder längere Laufzeit zu wählen. Bitte stellen Sie diese Anfrage stets schriftlich an info@thera-rent.de.

Was bedeutet bundesweite Lieferung genau?

Unser Außendienst fährt nahezu wöchentlich bundesweite Auslieferungstouren. Diese finden im gesamten Bundesgebiet statt. Ob Lübeck, Berlin oder München – Sie warten selten länger als 10 Tage auf Ihr bestelltes Hilfsmittel. Hierbei bauen wir Ihnen das Gerät auf und Sie erhalten selbstverständlich eine professionelle Einweisung in die Bedienung. Sollten Sie bereits in ein baugleiches Hilfsmittel eingewiesen worden sein, besteht bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten zusätzlich die Option der zügigen Anlieferung per Speditionspartner.

Soll ich mir das Gerät liefern lassen oder hole ich es in Dortmund ab?

Sie haben neben der bundesweiten Lieferung auch die Möglichkeit, das Gerät direkt von unserer Firma in Dortmund kostenlos abzuholen. In unserem Dortmunder Showroom können Sie die verschiedenen Modelle ausprobieren.

Wie sieht es mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen während der Miete aus?

Ihr Hilfsmittel ist während der gesamten Mietdauer versichert. Der Versicherungsbeitrag ist bereits in der Mietrate inkludiert. Bei technischen / elektrotechnischen Problemen / Ausfällen erhalten Sie von unserem Service Team eine kostenlose Reparatur oder kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Versicherung greift nicht bei Beschädigungen am Gerät, die durch das Einwirken des Nutzers hervorgerufen wurden. (Z.B. Displaygehäuse Bruch, Beschädigungen durch Umkippen des Bewegungstrainers, Wasserschäden etc.)

Auf welche Kündigungsfristen muss ich achten?

Bei 1-Monats Mietverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ablauf der Mietzeit. Bei allen anderen Laufzeiten beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Ablauf der Mietzeit. Die Kündigung muss stets schriftlich an info@thera-rent.de oder postalisch und binnen Frist an die Saarlandstraße 103 in 44139 Dortmund gesendet werden. Im Todesfall des Nutzers ist der Vertrag unter Vorlage der Sterbeurkunde mit Ablauf des aktuellen Monats beendet.

Habe ich Chancen einen Bewegungstrainer über meine Kranken- oder Pflegeversicherung finanziert zu bekommen?

Das ist sehr unterschiedlich und hat meistens den Charakter einer Einzellfallentscheidung. Es gibt eklatante Unterschiede im Beantragungs- und Genehmigungsprozess bei den verschiedenen Versicherern. Generell macht es bereits einen Unterschied ob es eine private oder gesetzliche Kasse ist. Des Weiteren spielt die zugrunde liegende Diagnose eine große Rolle. Bei den meisten Kassen besteht nur bei einer neurologischen Erkrankung die Chance auf Erstattungsfähigkeit. Zusätzlich spielen weitere Faktoren wie der aktuelle Allgemeinzustand, die Gehstrecke, das Alter sowie eine vorhandene oder fehlende Befürwortung vom Arzt / Therapeut eine große Rolle. In den meisten Fällen wird eine mehrwöchige Erprobung für eine Kostenübernahme vorausgesetzt. Thera-Rent rechnet nicht mit gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ab. Falls Sie privat versichert sind, besteht die Möglichkeit einer Kooperation / Kostenübernahme durch den Kostenträger. Versorgungsverträge bestehen zur Zeit in Kooperation mit der AXA, DKV, Signal-Iduna, Gothaer, Barmenia und der Halleschen Versicherung.